Antragstext: Die Junge Union Hessen fordert eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Medizinstudenten und Medizinstudentinnen im Praktischen Jahr in Höhe des BAföG-Höchstsatzes, welche in der ÄApprO verankert werden soll.

Begründung: Medizinstudenten absolvieren nach erfolgreichem Abschluss ihres zweiten Staatsexamens das Praktische Jahr in den Kliniken und Praxen. Hierfür arbeiten Studenten aktiv im ärztlichen Team mit und erlernen praktische Fähigkeiten sowie den Umgang mit Patienten. Zu den Aufgaben der Studenten zählt das Erlernen von ärztlichen Tätigkeiten, wie Blutabnehmen, Verbände wechseln, Assistieren bei Operationen, Arztbriefschreibung und Behandlung von eigenen Patienten.

Für die angehenden Ärzte gibt es keine einheitliche Vergütungsregelung, weshalb viele Krankenhäuser und Praxen eine Aufwandsentschädigung von durchschnittlich 400 Euro zahlen. Die Aufwandentschädigungen für Medizinstudenten stehen in keinerlei Relation zur getragenen Verantwortung der angehenden Ärzte im Umgang mit Menschenleben. Eine Sicherung des Lebensunterhaltes inklusive Miete, Lebensmittel etc. ist mit dieser Entschädigung bei normalen Wochenarbeitszeiten eines Vollberufstätigen ebenfalls nicht möglich. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine PJ-Aufwandsentschädigung ausgesprochen, zuletzt gab es eine Petition, mit über 105.000 Unterzeichnern. Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hatte ebenfalls in einem Antrag eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Studierende im PJ gefordert und die Berufsverbände Marburger Bund und Hartmannbund sprachen sich für die einheitliche Bezahlung nach BAföG- Höchstsatz aus.

Daher setzt sich die Junge Union für eine längst notwendige Verankerung einer einheitlichen Vergütungsregelung in der Approbationsordnung ein.

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